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   LG Landshut, 10.06.1987 - 1 S 72/87   

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https://dejure.org/1987,6006
LG Landshut, 10.06.1987 - 1 S 72/87 (https://dejure.org/1987,6006)
LG Landshut, Entscheidung vom 10.06.1987 - 1 S 72/87 (https://dejure.org/1987,6006)
LG Landshut, Entscheidung vom 10. Juni 1987 - 1 S 72/87 (https://dejure.org/1987,6006)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Bestehen eines Unfallversicherungsschutzes; Ermittlung des Umfangs des Versicherugsschutzes

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB § 2 Abs. 3 c

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 1301
  • VersR 1988, 691
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 21.11.1980 - 20 U 76/79
    Auszug aus LG Landshut, 10.06.1987 - 1 S 72/87
    Denn eine Infektion ist das Eindringen eines selbständig vermehrungsfähigen tierischen oder pflanzlichen Krankheitserregers in den Körper, der durch seine Lebensfähigkeit bestimmte örtlich begrenzte oder allgemeine Störungen hervorruft (OLG Hamm VersR 1981, 673; Bruck/Möller/Wagner, VVG 8. Aufl., Bd. VI/1 Anm. G 229); das trifft auf eine durch ein Virus hervorgerufene Krankheit zu.

    Es verbleibt daher dabei, daß gemäß § 2 Nr. 3 c Abs. 1 AUB/BVV die Gehirnhautentzündung des Klägers als eine durch einen Zeckenbiß hervorgerufene Infektionskrankheit vom Versicherungsschutz ausgenommen ist (OLG Hamm VersR 1981, 673).

  • OLG Braunschweig, 05.10.1994 - 1 U 15/94

    Erfordernis eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen einer Bewusstseinsstörung

    Die ihm erst einige Zeit nach dem Unfall entnommene Blutprobe (Unfall zwischen 2.30 Uhr und 4.00 Uhr, Blutentnahme 6.25 Uhr) ergab eine Blutalkoholkonzentration von 2, 02 %o. Ob von diesem Wert ohne weiteres ausgegangen werden kann, ist zwischen den Parteien streitig, weil derartige Meßergebnisse bei Leichenblut nur verwertbar sind, wenn fäulnisbedingte Veränderungen ausgeschlossen werden können und zudem das Blut möglichst weit ab von Magen und Darm entnommen wird (hierzu BGH VersR 1988, 691).
  • LG Dortmund, 18.07.2006 - 2 O 212/06

    Zeckenbiss, Infektion, Meningitis

    An dieser Rechtsprechung, die mit der weitaus überwiegenden Auffassung der Rechtsprechung und Literatur im übrigen übereinstimmt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 05.05.2006 - 20 U 63/06 = 2 O 151/05 (LG Dortmund); OLG Hamm, Beschluss vom 23.11.2005 - 20 U 183/05; OLG Koblenz, VersR 2005, 493; r+s 2004, 298; LG Düsseldorf, r+s 2005, 475; LG Köln, r+s 2004, 298 - Anopheles-Mücke - LG Bad Kreuznach, zfs 2004, 376; LG Landshut, VersR 1988, 691 = zfs 1988, 294 = NJW-RR 1989, 1301; AG Kulmbach, r+s 2005, 475; Grimm, Unfallversicherung, 3. Aufl., § 2 Rn. 78, 81; Knappmann, in: Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 2 AUB 94 Rn. 36; Mangen, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch, § 47 Rn. 89 mit Fußnote 282; Vissering, in: Halm/Engelbrecht/Krahe, Handbuch des Fachanwalts Versicherungsrecht, Kap. 22, Rn. 21; Marlow, r+s 2005, 357, 360), hält die Kammer auch im vorliegenden Fall fest.
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